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Feinstaub
PRO Stadtbergen beantragt weitere Feinstaubmessungen östlich der B17 und fordert Übermittlung der Messergebnisse
 
Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat auf Antrag von PRO Stadtbergen im Jahr 2006 über ein volles Jahr hinweg mit einer mobilen Messstation Feinstaubmessungen in Stadtbergen westlich der B17 vorgenommen. Hierfür bedanken wir uns!

 
Da die bisherigen Messungen ausschließlich westlich der B17 vorgenommen wurden, Winde aber vorherrschend aus westlicher Richtung kommen, hat Günther Oppel beim Landesamt für Umwelt ergänzende Feinstaubmessungen in Stadtbergen östlich der B17 (z.B. im Bereich Ährenhof, Maria-Hilf-Straße, Flandernstraße) beantragt!
 
Weiterhin hat Günther Oppel für PRO Stadtbergen die ausgewerteten Messergebnisse angefordert, um beurteilen zu können, wie hoch die Belastung mit Feinstaub im Bereich der B17 ist und inwiefern Grenzwerte erreicht oder überschritten werden.
 


 
Feinstaubmessung an B17: Erfolg für PRO Stadtbergen
 
Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat eine mobile Messstation westlich der B17 im Bereich des Stadtberger Hallenbades eingerichtet. Ein ganzes Jahr soll die Feinstaubbelastung an der B17 gemessen werden.

 
Einzige Messung im Landkreis - Antrag von PRO Stadtbergen erfolgreich
 
Feinstaubmessung an der B17, von PRO Stadtbergen beantragt Feinstaubmessung an der B17, von PRO Stadtbergen beantragt

 
Damit ist das Bayerische Landesamt für Umweltschutz dem Antrag von Günther Oppel (PRO Stadtbergen) auf Durchführung von Feinstaubmessungen an der B17 in Stadtbergen gefolgt.
 
Dieser Erfolg ist nicht hoch genug zu bewerten, da dem Landesamt für Umweltschutz unzählige Messanträge vorliegen, die allesamt durch theoretische Berechnungen erledigt werden. Die Messung an der B17 in Stadtbergen ist die einzige, die im Landkreis Augsburg durchgeführt wird!
 
Wir betrachten es daher als großen Teilerfolg im Kampf um effektive Schutzmaßnahmen an der B17 für Stadtbergen und Leitershofen, dass das Bayerische Landesamt für Umweltschutz es nicht bei einer rein theoretischen Berechnung der Feinstaubbelastung beließ, sondern erstmals nach 18 Jahren seit Inbetriebnahme der B17 realitätsnahe Messungen durchführt!
 
Aufgrund der überproportionalen Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der B17, die lediglich Schallschutzmaßnahmen für 25.000 Fahrzeuge am Tag aufweist, auf mittlerweile 59.000 Fahrzeuge am Tag, besteht auch akuter Nachbesserungsbedarf bzgl. der Schutzmaßnahmen vor Lärm und Abgasen im Bereich Stadtbergen und Leitershofen, auf die die Anlieger einen Rechtsanspruch haben!

 
Kein Schutz vor Feinstaubbelastung vorgesehen!
 
Die derzeitigen Planungen des Staßenbauamtes für eine "Nachbesserung" an der B17 im Bereich Stadtbergen beinhalten neben einer Verbesserung der Schallschutzmaßnahmen auch erhebliche Verschlechterungen für die Anlieger und das Umfeld der B17:
  1. Mit der neuen Planung wird eine Verdreifachung der von den Anliegern zu ertragenden Verkehrsbelastung (Steigerung von bisher 25.000 auf ca. 75.000 Kfz/Tag) festgeschrieben. Ein vergleichbares Verkehrsaufkommen wie auf der Autobahn A 8 Augsburg - München mitten durch Stadtberger Wohngebiete!
     
  2. Mit der derzeitigen Planung würde somit für die Anlieger und das weitere Umfeld der B17 auch eine Verdreifachung der Abgas- und Feinstaubbelastung ohne jegliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben. Denn die verantwortlichen Straßenplaner haben bei ihren Planungen für nachträgliche Schutzmaßnahmen die zu erwartende Feinstaubbelastung nicht berücksichtigt! Nach Auffassung von PRO Stadtbergen ein schwerer Planungsfehler!
Die vorliegenden Erfahrungen an anderen Straßen mit vergleichbarem Verkehrsaufkommen belegen, dass bei einem derartigen Verkehrsaufkommen mit einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte bzgl. gesundheitsschädlicher Feinstaubbelastung zu rechnen ist.
 
PRO Stadtbergen kämpft weiter für bessere Schutzmaßnahmen
 
Jetzt reicht's!
Im Gegensatz zu PRO Stadtbergen scheinen sich SPD und CSU mit der Scheinlösung der Straßenplaner, die keinerlei Schutz vor der Feinstaubbelastung bietet, abzufinden und diese den Bürgern auch noch als großen Durchbruch verkaufen zu wollen!
 
PRO Stadtbergen geht nach wie vor davon aus, dass der erforderliche Schutz der betroffenen Anlieger, vor gesundheitsschädlicher Lärm- und Abgasbelastung, nur durch eine vollständige Einhausung der B17 gewährleistet werden kann.
 
Die Durchführung der Feinstaubmessung durch das Bayerische Landesamt für Umweltschutz bietet daher eine wertvolle Beurteilungsgrundlage dafür, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um die betroffenen Bürger im Umfeld der B17 vor gesundheitsgefährdeten Beeinträchtigungen zu schützen!

 
PRO Stadtbergen wird weiter an der Seite der Bürger für den bestmöglichen Schutz vor Lärm und Abgasen an der B17 kämpfen.
 

 © PRO Stadtbergen,  E-Mail: info@pro-stadtbergen.de